Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

29. September 2020
Deutschland, Schweiz

Deutsch-schweizerischer Beglaubigungsvertrag

Durch Bekanntmachung vom 23.7.2020 nach Art 2 Abs 2 des deutsch-schweizerischen Beglaubigungsvertrags vom 14.2.1907 (RGBl 1907, 411) wird das Verzeichnis der deutschen und schweizerischen Verwaltungsbehörden veröffentlicht, deren Beurkundungen zum Gebrauch

29. Juli 2020
Italien

Geburtsbeurkundung nicht überschreibungsfähig

Die 1. Zivilrechtsabteilung des italienischen Kassationshofs hat mit dem (unveröffentlichten) Urteil Nr. 7668 vom 3. April 2020 entschieden, dass eine ausländische Geburtsbeurkundung, die eine Frau als Mutter eines Kindes ausweist

26. Juni 2020
Veranstaltungen im 2. Halbjahr

Seminare zum Internationalen Familienrecht

Die Deutsche Anwalts , Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF) bietet an fünf Terminen von Juli bis November an verschiedenen Orten in Deutschland ein jeweils inhaltsgleiches Seminar

26. Juni 2020
Deutschland, Weißrussland

Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag

Deutschland hat am 17.5.2019 den deutsch-sowjetischen Konsularvertrag vom 25.4.1958 (BGBl. 1959 II 232) im Verhältnis zu Weißrussland mit Ablauf des 17.5.2020 gekündigt.

25. März 2020
Italien, Vereinigtes Königreich, Frankreich, USA

Funktion der Gerichtsbarkeit in der Corona-Krise

Die Aufrechterhaltung des Betriebs der Gerichte während der Corona-Krise ist in den meisten Ländern zwar grundsätzlich gewährleistet, die Aktivität wurde jedoch meist auf das absolut Notwendige heruntergefahren, zudem wurden teilweise

26. Februar 2020
Italien

Namensführung der Frau nach der Scheidung

Der italienische Kassationshof (Corte di Cassazione) hat in einem Urteil vom 12.1.2020 (Cass. ord. n. 3454 del 12.01.2020) entschieden, dass die Ehefrau nach der Scheidung grundsätzlich nicht mehr berechtigt ist