Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

15. Dezember 2015
Mexiko/Coahuila

Neues Familiengesetz in Coahuila

Der Kongress des mexikanischen Bundessstaats Coahuila hat am 24.11.2015 ein neues Familiengesetz (Ley para la Familia) verabschiedet.

25. September 2015
Mexiko/Coahuila

Ehefähigkeitsalter geändert

Eine Anfang September verkündete Änderung im Zivilgesetzbuch des mexikanischen Bundesstaats Coahuila setzt das Ehefähigkeitsalter entsprechend dem Volljährigkeitsalter (18 Jahre) fest.

25. September 2015
Mexiko

Rückwirkender Kindesunterhalt

Die Erste Kammer des Obersten Gerichtshofs Mexikos, der Suprema Corte de Justicia de la Nación (SCJN), hat in einer Entscheidung vom 9.9.2015 einem Kind einen rückwirkenden Anspruch auf Unterhalt zugesprochen.

26. August 2015
Argentinien

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

26. August 2015
Mexiko/Estado de Méxiko

Neues Adoptionsgesetz verabschiedet

der Metropolregion Der Kongress des Estado de México, eines mexikanischen Bundesstaats, der Teile der Metropolregion von Mexiko City umfasst (soweit diese nicht im Distrito Federal liegt), hat Anfang August einstimmig

27. Juli 2015
Mexiko/Tamaulipas

Scheidung ohne typisierten Scheidungsgrund

Das Parlament des Bundesstaates Tamaulipas im Nordosten Mexikos hat Ende Juni ein Gesetz verabschiedet, das die Scheidung ohne (typisierten) Scheidungsgrund einführt.
 

18. Juni 2015
Mexiko

Gleichgeschlechtliche Ehen in Mexiko

Am 3.6.2015 hat die erste Kammer des Obersten Gerichtshofs Mexikos Tesis jurisprudencial Nr. 46/2015 formuliert, die aussagt, dass es keinen verfassungsrechtlichen Grund dafür gibt, gleichgeschlechtliche Ehen nicht anzuerkennen.

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter