Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

23. April 2026
Deutschland/Aserbaidschan

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird im Verhältnis Deutschlands zu Aserbaidschan am 16.3.2026 in Kraft treten, nachdem Deutschland seinen Einspruch gegen den

28. Oktober 2025
Bolivien

Minderjährigenehen verboten

Mit Gesetz Nr. 1639 vom 24.9.2025, das am 25.9.2025 in Kraft getreten ist, wurde das bolivianische Familien- und Familienverfahrensgesetzbuch geändert. 

29. Juli 2025
Aserbaidschan

Eheverbote erweitert

Am 1.7.2025 ist ein Änderungsgesetz zum Familiengesetzbuch in Kraft getreten, das die Eheverbote erweitert. 

26. Juli 2023
Aserbaidschan

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr 16 vom 2.10.2013 betreffend Gutachten des EGMR zur EMRK wird für Aserbaidschan am 1.11.2023 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.

29. März 2023
Aserbaidschan

Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Aserbaidschan am 28.2.2024 im Verhältnis zu denjenigen Staaten in Kraft treten, die

29. März 2023
Aserbaidschan

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Aserbaidschan am 1.9.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

28. August 2022
Deutschland, Bolivien, Jamaika

HKÜ

Das Haager Übereinkommen v. 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird nach seinem Art. 38 Abs. 5 im Verhältnis von Deutschland zu Bolivien und Jamaika am 1.10.2022 in Kraft

27. Mai 2021
Bolivien

Änderungen im Adoptionsverfahren

Am 29.4.2021 hat der bolivianische Präsident das Gesetz 1371 verkündet, das Änderungen der Bestimmungen zum Adoptionsverfahren im Kinder- und Jugendgesetzbuch (Gesetz Nr. 548 vom 17.7.2014) vornimmt.