Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

28. Oktober 2025
Bolivien

Minderjährigenehen verboten

Mit Gesetz Nr. 1639 vom 24.9.2025, das am 25.9.2025 in Kraft getreten ist, wurde das bolivianische Familien- und Familienverfahrensgesetzbuch geändert. 

27. Mai 2024
Kenia

Neuer Children Act

Am 26.7.2022 ist in Kenia ein neuer Children Act (»The Children Act, 2022«) in Kraft getreten. 

27. Februar 2023
Kenia

Urteil zu Aufteilung des Ehevermögens

Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) Kenias hat in einem Urteil vom 27.1.2023 (Petition Nr. 11 von 2020) entschieden, dass das Ehevermögen nach Scheidung nicht hälftig aufzuteilen ist, sondern eine prozentuale

28. August 2022
Deutschland, Bolivien, Jamaika

HKÜ

Das Haager Übereinkommen v. 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird nach seinem Art. 38 Abs. 5 im Verhältnis von Deutschland zu Bolivien und Jamaika am 1.10.2022 in Kraft

16. Dezember 2021
Kenia

Güterverteilung bei Scheidung

Der kenianische Court of Appeal hat im Dezember entschieden, dass im Falle einer Scheidung die Güterverteilung anhand der jeweiligen Beiträge der Ehepartner erfolgen soll.

27. Mai 2021
Bolivien

Änderungen im Adoptionsverfahren

Am 29.4.2021 hat der bolivianische Präsident das Gesetz 1371 verkündet, das Änderungen der Bestimmungen zum Adoptionsverfahren im Kinder- und Jugendgesetzbuch (Gesetz Nr. 548 vom 17.7.2014) vornimmt.

27. Mai 2020
Republik Moldau, China (Macau), Israel, Dominikanische Republik, Bolivien, Frankreich, Costa Rica

Apostille-Übereinkommen

Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erfolgten mit Erklärungen v 15.5.2020 Behördenangaben zu den Zuständigkeiten samt konkreten Kontaktdaten nach Art 6 HApostilleÜbk.