Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

24. Mai 2019
St. Kitts und Nevis

Wartezeit für Staatsangehörigkeitserwerb abgeschafft

Nach einem Bericht im St. Kitts-Nevis Observer hat das Regierungskabinett von St. Kitts und Nevis beschlossen, die Praxis zu ändern, nach der für den Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund Eheschließung eine dreijährige Wartezeit

24. Mai 2019
USA/Washington

Effizienzsteigerung beim Kindesunterhalt

Im US-Bundesstaat Washington hat der Gouverneur am 7.5.2019 ein Änderungsgesetz (ESHB 1916) zum Kindesunterhaltsrecht unterzeichnet, das das Unterhaltsrecht effizienter und Informationen in diesem Zusammenhang leichter zugänglich machen soll.

24. Mai 2019
USA/Oklahoma

Frist für Vaterschaftsanfechtung aufgehoben

Ein Änderungsgesetz zum Kindesunterhaltsrecht (HB 2270), das mit Unterzeichnung des Gouverneurs am 25.4.2019 verabschiedet wurde, hebt u. a. die Zweijahresfrist für die Vaterschaftsanfechtung aufgrund Betruges („fraud“) auf.

24. Mai 2019
Nordmazedonien

Mazedonien in Nordmazedonien umbenannt

Die Republik Mazedonien hat sich durch Verfassungsänderung XXXIII, verkündet am 11. 1. 2019, in „Republik Nordmazedonien“ umbenannt. Die Änderung ist seit dem 12. 2. 2019 in Kraft. Alle künftigen Nachrichten

24. Mai 2019
Spanien

Kein Bestehen "ehelicher Pflichten"

Der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) hat in einer strafrechtlichen Entscheidung vom 22.5.2019 ausgeführt, dass es keine „ehelichen Pflichten“ (zur Duldung des Beischlafs) gebe.

26. April 2019
Veranstaltiung im Mai

Jahrestagung der DIJV

Vom 13.5. bis 19.5. veranstalten die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung (DIJV) und die Israelisch-Deutsche Juristenvereinigung (IDJV) in Nürnberg ihre 25. Jahrestagung.

26. April 2019
Handbuch verfügbar

KSÜ

Das Praktische Handbuch der Haager Konferenz zur Anwendung des KSÜ steht nunmehr in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung, ebenso auf Russisch; es ist abrufbar unter (Übk. Nr. 34, Veröffentlichungen).