Internationale Abkommen

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HUP

Das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht wird für Georgien am 1.9.2024 in Kraft treten.

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HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Georgien am 1.9.2024 in Kraft treten.

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Ruanda am 5.6.2024 in Kraft treten. Aufgrund eines Einspruchs Deutschlands nach Art. 12 Abs. 3 HApostilleÜ tritt das Übereinkommen jedoch nicht im Verhältnis zu Deutschland in Kraft.

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HZÜ

Das HZÜ wird für El Salvador und die Dominikanische Republik am 1.10.2024 in Kraft treten, sofern die bisherigen Vertragsstaaten keinen Einspruch binnen sechs Monaten gegen die Beitritte am 21.3.2024 gemäß Art. 28 HZÜ einlegen. 

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HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für die Dominikanische Republik am 23.3.2025 in Kraft treten.

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HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen tritt am 13.4.2024 für Paraguay nach Annahme des Beitritts nach Maßgabe von Vorbehalten und Erklärungen auch gegenüber Deutschland in Kraft.

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Europarat

Im Bundesgesetzblatt sind mehrere amtliche Bekanntmachungen zum Europarat und mit diesem verbundenen Übereinkommen ergangen. 

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Übk. über Rechtsstellung der Staatenlosen

Das UN-Übk. v. 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird nach seinem Art. 39 Abs. 2 für São Tomé und Príncipe am 14.4.2024 in Kraft treten.

Quelle: BGBl. 2024 II Nr. 29

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