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ZGB-Vorschriften für nichtig erklärt

Mit Urteil vom 26.7.2023 (E: 2023/3, K: 2023/139)  hat das türkische Verfassungsgericht Art. 314 Abs. 4 ZGB auf Antrag des 12. Familiengerichts Istanbul für nichtig erklärt (Amtsblatt vom 19.10.2023).

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Rechtsmittel gegen EGMR-Urteil

Rumänien hat gegen das  Urteil des EGMR vom 23.5.2023, mit dem es wegen des Fehlens eines Rechtsrahmens für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verurteilt wurde, Rechtsmittel eingelegt.

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