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Eheschließung unter 16 Jahren verboten

Am 29.3.2023 hat der Gouverneur ein Gesetz (modifizierte Version von HB 3018) unterzeichnet, mit dem Ehen vor Vollendung des 16. Lebensjahres, die bisher mit richterlicher Genehmigung möglich waren, unzulässig werden.

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Entscheidung zur Annahme des Namens von Vorfahren

Der französische Staatsrat (Conseil d'État) hat mit Arrêt Nr. 461746 vom 25.1.2023 ein Namensänderungsdekret des Justizministers, das die Annahme des Nachnamens von Vorfahren autorisierte, annulliert.

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