Der französische Kassationshof hat in zwei Stellungnahmen auf Antrag der Tribunaux de Grande Instance in Avignon und in Poitiers klargestellt, dass die Adoption eines durch künstliche Befruchtung empfangenen Kindes durch die Ehefrau der biologischen Mutter rechtmäßig ist.
Am 28.8.2014 hat das Gericht für Minderjährige (Tribunale per i Minorenni) in Rom erstmals in Italien die Adoption eines Kindes durch die Partnerin der biologischen Mutter zugelassen.
Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat am 23.9.2014 entschieden, dass das Verbot für HIV-infizierte Personen, russische Kinder zu adoptieren, rechtmäßig ist.
Der Große Senat (Sala Plena) des kolumbianischen Verfassungsgerichtshofs hat am 28.8.2014 entschieden, dass die Adoption eines Kindes des Lebenspartners durch den anderen Partner diesem nicht allein deshalb verweigert werden darf, weil es sich um ein gleichgeschlechtliches Paar handelt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.6.2014 zwei Urteile zum Verbot der Herstellung einer Kindschaftsbeziehung zwischen einem Vater und seinem biologischen, aufgrund einer Leihmutterschaft im Ausland geborenen Kind gefällt.
Das Tribunal de Grande Instance in Marseille hat am 11.6.2014 die Adoption eines im Ausland durch künstliche Befruchtung empfangenen Kindes durch ein lesbisches Paar autorisiert.
Im Vereinigten Königreich sind als Ausführungsbestimmungen zum Adoption and Children Act 2002 am 25.7.2014 die Adoption and Children Act Register Regulations 2014 in Kraft getreten.
Am 1.7.2014 ist in Iowa ein Gesetz in Kraft getreten, das die Vorabüberprüfung prospektiver Adoptiveltern in Bezug auf ihr Vorleben und die Überwachung zwischen Platzierung des Kindes und endgültiger Adoptionsentscheidung neu regelt.
Im Juni hat der Gouverneur von Louisiana ein Gesetz ausgefertigt, das es verbietet, das Sorgerecht für Adoptivkinder, die (wegen Inkompatibilität mit den Adoptiveltern) nicht mehr erwünscht sind, ohne gerichtliche Entscheidung Dritten zu übertragen.