Verfahren

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Ruanda am 5.6.2024 in Kraft treten. Aufgrund eines Einspruchs Deutschlands nach Art. 12 Abs. 3 HApostilleÜ tritt das Übereinkommen jedoch nicht im Verhältnis zu Deutschland in Kraft.

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HZÜ

Das HZÜ wird für El Salvador und die Dominikanische Republik am 1.10.2024 in Kraft treten, sofern die bisherigen Vertragsstaaten keinen Einspruch binnen sechs Monaten gegen die Beitritte am 21.3.2024 gemäß Art. 28 HZÜ einlegen. 

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Pilotprojekt für mobiles Zivilregistersystem

Die Philippine Statistics Authority (PSA) führt in der Stadt Candon (Provinz Ilocos Sur) ein Pilotprojekt für eine neue technische Aufsetzung des mobilen Zivilregistersystems („Mobile Civil Registry System“) durch.

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Neuorganisation des Registerwesens

Mit dem im April verabschiedeten URSB Amendment Act, 2024, wurde die Zuständigkeit für die Registrierung von Zivilehen vom Uganda Registration Services Bureau (URSB) auf die National Identification and Registration Authority (NIRA) verlagert. 

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Sitzungsreduzierung wegen Personalmangels

Das frankophone Familiengericht (tribunal de première instance francophone) in Brüssel reduziert von 2.4. bis 30.6.2024 die Anzahl seiner wöchentlichen Sitzungen von 42 auf 21. 

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Irrtümlich beantragte Scheidungsanordnung

Die Family Division des High Court of England and Wales hat es in einer Entscheidung vom 10.4.2024 abgelehnt, eine finale Scheidungsanordnung aufzuheben, die ergangen war, nachdem die mit Verfahrensvollmacht ausgestattete Anwaltskanzlei der Ehefrau sie im hierfür vorgesehenen Online-System fälschlich beantragt hatte. 

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HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen tritt am 13.4.2024 für Paraguay nach Annahme des Beitritts nach Maßgabe von Vorbehalten und Erklärungen auch gegenüber Deutschland in Kraft.

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Nur noch Geburtsurkunden als Geburtsnachweis

Auf Anweisung der indischen Zentralregierung hat die Regierung des indischen Unionsstaats Andhra Pradesh mit sofortiger Wirkung Geburtsurkunden als Geburtsnachweis für alle Personen, die nach dem 1.10.2023 geboren wurden, zur Pflicht gemacht. 

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Keine Autorisierung durch den Vater mehr nötig

Nach einem im März 2024 ergangenen Rundschreiben des Innenministeriums können Mütter bei den marokkanischen Konsulaten im Ausland nun für ihre minderjährigen Kinder eigenständig Pässe beantragen. 

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