Die Family Division des High Court of England and Wales hat es in einer Entscheidung vom 10.4.2024 abgelehnt, eine finale Scheidungsanordnung aufzuheben, die ergangen war, nachdem die mit Verfahrensvollmacht ausgestattete Anwaltskanzlei der Ehefrau sie im hierfür vorgesehenen Online-System fälschlich beantragt hatte.