Die Russische Föderation ist mit Wirkung vom 16.3.2022 nicht mehr Vertragspartei des Übereinkommens vom 27.9.1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Kanada am 11.1.2024 in Kraft getreten.
Mit Beschluss vom 20.12.2023 - XII ZB 117/23 hat der BGH dem EuGH folgende Fragen zur Auslegung des Begriffs »gewöhnlicher Aufenthalt« in der Rom III-VO vorgelegt:
Mit einem Änderungsgesetz vom 11.1.2024 wurde das Zivilregistergesetz des mexikanischen Bundesstaates Guerrero so modifiziert, dass nur noch eine Geburtsurkunde ausgestellt wird und diese unbegrenzte Wirksamkeit hat.
Das Bundesamt für Justiz unternimmt Schritte zum Einsatz des neuen elektronischen Fallbearbeitungs- und Kommunikationssystems „iSupport“ in grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren.
Mit einem Urteil vom 20.10.2023 hat der Superior Court von Ontario die Registrierung einer Kindesunterhaltsanordnung des Amtsgerichts München nach dem Interjurisdictional Support Orders Act, 2002 (ISOA) aufgehoben.
Die Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten vom 18.6.2009 wird für Spanien am 1.1.2024 in Kraft treten; Deutschland ist nicht Vertragsstaat.