Das chilenische Verfassungsgericht hat mit einem Urteil vom 6.8.2026 (Rol N°17.063-25) befunden, dass die Regelung in Art. 46 lit. c des Gesetzes Nr 19947, wonach nur Ehegatten und Erben die Möglichkeit haben, die Nichtigkeit einer im Sterbebett geschlossenen Ehe geltend zu machen