Verfahren

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird mit Ablauf der ungenutzten Einspruchsfrist gemäß Art. 12 Abs. 3. HApostilleÜ für die VR China nach Maßgabe von Erklärungen im Verhältnis zu Deutschland am 7.11.2023 in Kraft treten.

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Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation  wird für Ruanda am 5.6.2024 im Verhältnis zu denjenigen Staaten in Kraft treten, die bis zu diesem Datum keinen Einspruch gemäß Art 12 HApostilleÜ gegen den Beitritt einlegen.

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Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 betr. Gutachten des EGMR wird für Nordmazedonien am 1.1.2024 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.

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