Verfahren

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Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Finnland am 12.2.2016 und für die Tschechische Republik am 1.3.2016 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2016 II 44

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Vorschrift zur Adoption verfassungskonform

Das Plenum des kolumbianischen Verfassungsgerichtshofs hat Anfang Dezember mit Sentencia C-071 entschieden, dass Art. 66 Abs 3 des Kinder- und Jugendgesetzbuchs (Ley 1096/2006) verfassungsgemäß ist.

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Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird am 14.8.2016 für Brasilien und Marokko in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 12)
Postskriptum vom 26.9.2016:
Im Verhältnis Deutschlands zu Brasilien ist das Abkommen wie geplant in Kraft getreten (BGBl. 2016 II 1008), im Verhältnis Deutschlands zu Marokko ist es dagegen nach einem Einspruch Deutschlands nicht in Kraft getreten (a.a.O.).

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Haager Zustellungsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen ist für Kasachstan am 1.6.2006 in Kraft getreten.
Quellen: BGBl. 2016 II 1012 und (Vorbehalte, Erklärungen)

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Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.

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Eintragung "neutrales Geschlecht" angeordnet

Mit einem Urteil vom 20.8.2015 hat die 2. Zivilkammer des Tribunal de Grande Instance in Tours entschieden, dass der Geburtseintrag einer bisher als männlich im Zivilregister eingetragenen Person in „neutral“ zu ändern ist.

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