Türkei

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Religiöse Eheschließung ohne bestehende Zivilehe nicht mehr strafbar

Am 29.5.2015 hat der türkische Verfassungsgerichtshof ein Urteil bekannt gegeben, das die Absätze 5 und 6 des Art. 230 des Strafgesetzbuchs, die die Strafbarkeit des Zusammenlebens aufgrund einer religiösen Eheschließung ohne Bestehen einer Zivilehe sowie die Strafbarkeit der Vornahme einer religiösen Eheschließung ohne Bestehen einer Zivilehe vorsahen, für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

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Übereinkommen über die Rückführung Minderjähriger

Das Europäische Übereinkommen vom 28.5.1970 über die Rückführung Minderjähriger tritt nach der erforderlichen 3. Ratifikation am 28.7.2015 für Italien, Malta und die Türkei in Kraft. Deutschland hat das Übereinkommen lediglich gezeichnet und ist damit (noch) nicht Vertragsstaat.
Quelle: : (SEV Nr. 071)

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Geliebte zu Schadenersatzzahlung verurteilt

Die Zivilkammer des Landgerichts Kemer in der türkischen Provinz Antalya hat die Geliebte eines Ehemanns dazu verurteilt, Schadenersatz in Höhe von 80.000 Lira (etwa 26.000 Euro) an die Ehefrau ihres Geliebten zu zahlen.

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Namensführungsregelung verfassungswidrig

Das türkische Verfassungsgericht hat einen Verfassungsverstoß darin gesehen, dass Art. 187 ZGB Ehefrauen die (isolierte) Führung des Mädchennamens nicht erlaubt und vorschreibt, dass sie entweder nur den Namen des Ehemannes oder den Namen des Ehemannes mit vorangestelltem Mädchennamen zu führen haben.

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Deutsch-Türkische Justiztagung

Vom 25.11. bis 30.11.2013 veranstaltet die Deutsche Richterakademie in Trier gemeinsam mit der Türkischen Justizakademie eine deutsch-türkische Tagung für Richter und Staatsanwälte.

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Vaterschaftsklagen

Das Verfassungsgericht hat die Einjahresfrist ab Volljährigkeit für die Rechtsausübung von Kindern im Rahmen einer Vaterschaftsklage für verfassungswidrig erklärt.
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