Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

28. August 2022
Deutschland, Bolivien, Jamaika

HKÜ

Das Haager Übereinkommen v. 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird nach seinem Art. 38 Abs. 5 im Verhältnis von Deutschland zu Bolivien und Jamaika am 1.10.2022 in Kraft

24. Mai 2022
Tschechische Republik

EuAdoptÜ

Die Tschechische Republik hat am 16.11.2020 die Erneuerung ihres bei der Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 24.4.1967 über die Adoption von Kindern angebrachten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1 betreffend

27. Mai 2021
Bolivien

Änderungen im Adoptionsverfahren

Am 29.4.2021 hat der bolivianische Präsident das Gesetz 1371 verkündet, das Änderungen der Bestimmungen zum Adoptionsverfahren im Kinder- und Jugendgesetzbuch (Gesetz Nr. 548 vom 17.7.2014) vornimmt.

26. April 2019
Bolivien

Beschleunigung von Adoptionsverfahren

Das am 12.4.2019 verkündete Gesetz Nr. 1168 zur Verfahrensabkürzung zwecks Garantie der Wiederherstellung des Menschenrechts der Mädchen, Jungen und Jugendlichen auf eine Familie ändert das Kinder- und Jugendgesetzbuch (Gesetz Nr

26. Juli 2016
Tschechische Republik

Urteil zur Adoption durch Lebenspartner

Das tschechische Verfassungsgericht (Ústavní soud) hat § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die registrierte Partnerschaft vom 26.1.2006, der vorsah, dass eine registrierte Partnerschaft der Adoption eines Kindes durch einen

26. Juli 2016
Bolivien

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Bolivien am 1.10.2016 in Kraft treten.

25. Februar 2016
Mazedonien, Tschechische Republik

Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Mazedonien hat gegenüber dem Generalsekretär des Europarats die Erneuerung des bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten und mit Erklärung vom 16.12.2008 erneuerten und veränderten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1