Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

25. Februar 2026
Niederlande, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Königreich der Niederlande hat m.W.v. 28.1.2026 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt

29. März 2023
Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist für Senegal 23.3.2023 in Kraft getreten, nach Einspruch Deutschlands gemäß Art. 12 Ab.s 2 HApostilleÜ jedoch

26. Juli 2022
Pakistan, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1968 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Pakistan am 9.3.2023 und für Senegal am 23.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

26. Juni 2020
Senegal, Cabo Verde, Türkei, Mexiko

HAdoptÜ

Zum Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption erfolgten im Juni 2020 von zahlreichen Staaten aktuelle Angaben betreffend Behördenzuständigkeiten.

27. Februar 2018
Türkei

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Türkei nach Maßgabe einer Erklärung am 26.3.2018 in Kraft treten.
Quelle

26. Januar 2018
Griechenland, Türkei

KSÜ

Griechenland hat am 2.10.2017 gegen die Erklärung der Türkei vom 7.10.2016 (BGBl. 2016 II 1263) betreffend Zypern zum KSÜ Widerspruch eingelegt.

29. November 2016
Dänemark/Grönland, Serbien, Türkei

Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von