Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

23. April 2026
Deutschland/Aserbaidschan

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird im Verhältnis Deutschlands zu Aserbaidschan am 16.3.2026 in Kraft treten, nachdem Deutschland seinen Einspruch gegen den

26. Juli 2023
Aserbaidschan

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr 16 vom 2.10.2013 betreffend Gutachten des EGMR zur EMRK wird für Aserbaidschan am 1.11.2023 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.

29. März 2023
Aserbaidschan

Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Aserbaidschan am 28.2.2024 im Verhältnis zu denjenigen Staaten in Kraft treten, die

29. März 2023
Aserbaidschan

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Aserbaidschan am 1.9.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

20. Dezember 2022
Belgien

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK (SEV Nr. 214) wird für Belgien am 1.3.2023 in Kraft treten; Deutschland ist noch nicht Vertragsstaat.

27. Oktober 2022
Belgien, Deutschland, Schweiz

CIEC-Übereinkommen Nr. 34

Das Straßburger CIEC-Übereinkommen Nr. 34 vom 14.3.2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern ist am 1.7.2022 zwischen Belgien, Deutschland und der Schweiz in Kraft getreten.

21. Oktober 2020
Belgien

Haager Übereinkommen über Erwachsenenschutz

Das Haager Übereinkommen vom 13.1.2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen wird für Belgien am 1.1.2021 in Kraft treten, soweit die Vertragsstaaten nicht gemäß Art. 54 Abs. 3 ErwSÜ binnen