Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

23. April 2026
Deutschland/Aserbaidschan

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird im Verhältnis Deutschlands zu Aserbaidschan am 16.3.2026 in Kraft treten, nachdem Deutschland seinen Einspruch gegen den

26. Juli 2023
Aserbaidschan

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr 16 vom 2.10.2013 betreffend Gutachten des EGMR zur EMRK wird für Aserbaidschan am 1.11.2023 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.

29. März 2023
Aserbaidschan

Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Aserbaidschan am 28.2.2024 im Verhältnis zu denjenigen Staaten in Kraft treten, die

29. März 2023
Aserbaidschan

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Aserbaidschan am 1.9.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

24. Mai 2022
Tschechische Republik

EuAdoptÜ

Die Tschechische Republik hat am 16.11.2020 die Erneuerung ihres bei der Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 24.4.1967 über die Adoption von Kindern angebrachten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1 betreffend

29. November 2021
Tschechische Republik

Fakultativprotokoll zur Behindertenkonvention

Das Fakultativprotokoll vom 13.12.2006 (Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für die Prüfung von Mitteilungen gemäß Art. 1 Prot.) zum UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist

25. Februar 2016
Mazedonien, Tschechische Republik

Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Mazedonien hat gegenüber dem Generalsekretär des Europarats die Erneuerung des bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten und mit Erklärung vom 16.12.2008 erneuerten und veränderten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1