Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

23. April 2026
Kuwait

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Mit Dekretgesetz Nr. 52/2026, veröffentlicht in Supplement 2 zu Amtsblatt 1786 vom 5.4.2026, ist das Dekret Nr. 15/1959 zum Erlass des kuwaitischen Staatsangehörigkeitsgesetzes geändert worden.

25. Juni 2025
Kuwait

Ehefähigkeitsalter angehoben

Mit Dekretgesetz Nr. 10 von 2025, das am 16.3.2025 in Kraft getreten ist, wurde Art. 26 des Personalstatutsgesetzes (Gesetz Nr. 51/1984) geändert und das Ehefähigkeitsalter für beide Geschlechter einheitlich auf

24. April 2025
Kuwait

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Am 23.12.2024 ist das Dekret Nr. 116/2024 im Amtsblatt veröffentlicht worden, das das Dekret Nr. 15/1959 zum Erlass des kuwaitischen Staatsangehörigkeitsgesetzes ändert. 

27. Mai 2024
Türkei

Namensrechtliche Vorschrift aufgehoben

Mit Wirkung zum 16.2.2025 hat das türkische Verfassungsgericht im Urteil vom 22.2.2024 auf Vorlage der 5. Zivilkammer Küçükçekmece Art. 27 ZGB insoweit aufgehoben, als dort die Bekanntmachung der Namensänderung angeordnet ist. 

24. Oktober 2023
Türkei

ZGB-Vorschriften für nichtig erklärt

Mit Urteil vom 26.7.2023 (E: 2023/3, K: 2023/139)  hat das türkische Verfassungsgericht Art. 314 Abs. 4 ZGB auf Antrag des 12. Familiengerichts Istanbul für nichtig erklärt (Amtsblatt vom 19.10.2023).

25. Mai 2023
Türkei

Namensrechtsvorschrift verfassungswidrig

Am 22.2.2023 hat das türkische Verfassungsgericht auf Vorlage des 8. Familiengerichts Istanbul Art. 187 des türkischen ZGB für nichtig erklärt. Die Entscheidung (E. 2022/155, K. 2023/38) erging mit 8:6 Stimmen

27. April 2022
Türkei

Keine Verwendung des Buchstaben "w" in Vornamen

Am 15.3.2022 hat das Verfassungsgericht die Beschwerde Nr. 2018/33702 abgewiesen. Diese richtete sich gegen eine Entscheidung des 8. Senats des Kassationshofs, mit der eine Behördenentscheidung zum Namensrecht bestätigt worden war