Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

25. Oktober 2024
Monaco

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 zur Europäischen Menschenrechtskonvention betreffend die Einholung von Gutachten des EGMR zu Grundsatzfragen der EMRK wird für Monaco am 1.2.2025 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht

27. Mai 2024
Georgien

HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Georgien am 1.9.2024 in Kraft treten.

27. Mai 2024
Georgien

HUP

Das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht wird für Georgien am 1.9.2024 in Kraft treten.

20. Dezember 2022
Georgien

Vorschriften zur Geschlechtsanpassung unzureichend

Mit einer Entscheidung von 1.12.2022 hat der EGMR Georgien wegen eines Verstoßes gegen Art. 8 EMRK zur Zahlung von Schadenersatz an drei (bei der Geburt als weiblich eingetragene) Transmänner verurteilt

28. September 2022
Deutschland, Georgien

Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag

Der deutsch-sowjetische Konsularvertrag vom 25.4.1958 (BGBl. 1959 II 232) ist nach einvernehmlicher Beendigung im Verhältnis zwischen Deutschland und Georgien am 25.5.2022 außer Kraft getreten.

24. Mai 2022
Monaco

Genfer Flüchtlingskonvention

Monaco hat am 11.2.2022 seine Erklärung anlässlich seines Beitritts zum Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951 (GFK) unter geographischer Beschränkung auf Europa gemäß Art. 1 Abschnitt B

27. April 2022
Georgien, Deutschland

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist gemäß seinem Art. 39 Abs. 5 für Georgien im Verhältnis zu Deutschland am 19.3.2022 in

24. Juni 2021
Georgien

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Georgien am 30.7.2021 in Kraft treten.