Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

25. Oktober 2024
Neuseeland

Eheauflösung bei ehelicher Gewalt

Am 17.10.2024 hat der Family Proceedings (Dissolution of Marriage or Civil Union for Family Violence) Amendment Act 2024 den Royal Assent erhalten. 

25. April 2024
Belgien

Sitzungsreduzierung wegen Personalmangels

Das frankophone Familiengericht (tribunal de première instance francophone) in Brüssel reduziert von 2.4. bis 30.6.2024 die Anzahl seiner wöchentlichen Sitzungen von 42 auf 21. 

20. Dezember 2022
Neuseeland

Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes wird für Neuseeland (ohne die territoriale Anwendbarkeit auf Tokelau) am 22.12.2022 in Kraft treten.

20. Dezember 2022
Belgien

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK (SEV Nr. 214) wird für Belgien am 1.3.2023 in Kraft treten; Deutschland ist noch nicht Vertragsstaat.

27. Oktober 2022
Belgien, Deutschland, Schweiz

CIEC-Übereinkommen Nr. 34

Das Straßburger CIEC-Übereinkommen Nr. 34 vom 14.3.2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern ist am 1.7.2022 zwischen Belgien, Deutschland und der Schweiz in Kraft getreten.

26. August 2021
Neuseeland

HUntÜ

Am 23.7.2021 hat Neuseeland seine Ratifikationsurkunde zum Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen hinterlegt.

21. Oktober 2020
Belgien

Haager Übereinkommen über Erwachsenenschutz

Das Haager Übereinkommen vom 13.1.2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen wird für Belgien am 1.1.2021 in Kraft treten, soweit die Vertragsstaaten nicht gemäß Art. 54 Abs. 3 ErwSÜ binnen