Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. Juli 2022
Pakistan, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1968 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Pakistan am 9.3.2023 und für Senegal am 23.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

25. November 2020
Pakistan/Punjab

Geburtsurkunde nur bei Impfnachweis

Die Gesundheitsministerin der pakistanischen Provinz Punjab hat im November 2020 angeordnet, dass Geburtsurkunden für Kinder nur ausgestellt werden dürfen, wenn für diese ein Impfnachweis vorgelegt wird.

27. März 2019
Tunesien

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Tunesien am 14.3.2019 in Kraft
Quelle: BGBl. 2019 II 134

25. Mai 2018
Andorra, Tunesien

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) ist für Andorra am 1.12.2017 und für Tunesien am 1.2.2018 in

28. März 2018
Pakistan/Punjab

Ehegesetz für Sikhs erlassen

In der pakistanischen Provinz Punjab hat die Provincial Assembly am 14.3.2018 einstimmig den Punjab Sikh Anand Karaj Marriage Act 2018, ein Ehegesetz für Sikhs, verabschiedet.

27. Februar 2018
Tunesien

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) ist für Tunesien nach ungenutztem Ablauf der Einspruchsfrist am 1.2.2018 in

26. Januar 2018
Deutschland, Tunesien

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird nach dem Einspruch Deutschlands gegen den Beitritt Tunesiens gemäß Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ im