Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. September 2018
Philippinen

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für die Philippinen am 14.5.2019 in Kraft treten; im Verhältnis zu Deutschland allerdings nur, wenn

29. August 2018
Schweiz

Verweigerung eines Handschlags als Einbürgerungshindernis

Nach einer Aussage des Bürgermeisters von Lausanne, Grégoire Junod, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP haben die Lausanner Behörden am 17.8.2018 die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an ein muslimisches Ehepaar verweigert, weil dieses

25. Mai 2018
Philippinen

Auslandsscheidung anerkannt

Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat am 24.4.2018 ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung einer philippinischen Staatsangehörigen von einem Japaner anzuerkennen ist, obwohl die

27. Februar 2018
Schweiz

Bürgerrechtsgesetz in Kraft getreten

Am 1.1.2018 sind in der Schweiz das am 20.6.2014 verabschiedete Bürgerrechtsgesetz und die dazugehörige Bürgerrechtsverordnung vom 17.6.2016 in Kraft getreten.

26. Januar 2018
Übersetzung

Apostille-Handbuch

Es wurden verschiedene Übersetzungen des Apostille-Handbuchs (betreffend die praktische Durchführung des Apostille-Übereinkommens) veröffentlicht; darunter findet sich auch eine deutsche.

26. Juli 2017
Kroatien, Schweiz

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für zwei Staaten in Kraft getreten.

25. April 2017
EU, Schweiz, Norwegen, Island

LugÜ II

Der Wortlaut der Anhänge I-IV (u.a. Änderung von innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften i.S. von Art. 3, 4 LugÜ II, Art. 39 LugÜ II betreffend zuständige Behörden oder Gerichte, Art. 43, 44 LugÜ