Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

25. Oktober 2024
Simbabwe

Lobola nicht abgeschafft

Der simbabwische Minister für Justiz und Parlamentsangelegenheiten, Ziyambi Ziyambi, hat am 19.10.2024 erklärt, dass die im traditionellen Gewohnheitsrecht vorgesehene Brautgabe (Lobola oder Roora) durch den 2022 erlassenen neuen Marriages Act

25. April 2024
Belgien

Sitzungsreduzierung wegen Personalmangels

Das frankophone Familiengericht (tribunal de première instance francophone) in Brüssel reduziert von 2.4. bis 30.6.2024 die Anzahl seiner wöchentlichen Sitzungen von 42 auf 21. 

20. Dezember 2022
Belgien

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK (SEV Nr. 214) wird für Belgien am 1.3.2023 in Kraft treten; Deutschland ist noch nicht Vertragsstaat.

27. Oktober 2022
Belgien, Deutschland, Schweiz

CIEC-Übereinkommen Nr. 34

Das Straßburger CIEC-Übereinkommen Nr. 34 vom 14.3.2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern ist am 1.7.2022 zwischen Belgien, Deutschland und der Schweiz in Kraft getreten.

23. Juni 2022
Simbabwe

Neuer Marriages Act

In Simbabwe ist der neue Marriages Act verkündet worden. Er ersetzt zum Datum seines Inkrafttretens, das durch Commencement Order noch festgesetzt wird, den alten Marriage Act (der Zivilehen betraf) und

29. März 2022
Simbabwe

Marriages Bill verabschiedet

Nachdem eine Regelung zu einem obligatorischen Brautgeld (lobola) bei gewohnheitsrechtlichen Ehen aufgenommen wurde, hat der Präsident am 8.3.2022 die Marriages Bill unterzeichnet.

21. Oktober 2020
Belgien

Haager Übereinkommen über Erwachsenenschutz

Das Haager Übereinkommen vom 13.1.2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen wird für Belgien am 1.1.2021 in Kraft treten, soweit die Vertragsstaaten nicht gemäß Art. 54 Abs. 3 ErwSÜ binnen