Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. Januar 2016
Ukraine

Haager Übereinkommen

Die Ukraine hat am 16.10.2015 gegenüber der Regierung der Niederlande als Verwahrer Erklärungen zur Anwendbarkeit von mehreren Haager Übereinkommen in bestimmten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.

25. November 2014
Volksrepublik China

Erläuterung zum Namensrecht verabschiedet

Nach einem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua hat der Nationale Volkskongress am 1.11.2014 eine gesetzesinterpretierende Erläuterung zum Namensrecht verabschiedet.

26. Mai 2014
Russische Föderation, Ukraine

Adoptionsrecht auf der Krim

Im Zuge der Erstreckung der russischen Rechtsordnung auf die Krim wird dort nun auch russisches Adoptionsrecht angewendet.

25. April 2014
Russische Föderation, Ukraine

Staatsangehörigkeitsverhältnisse auf der Krim

Aufgrund von Art. 4 des Integrationsgesetzes zur Krim vom 21.3.2014 werden alle ukrainischen Bürger und Staatenlosen mit Wohnsitz auf der Krim grundsätzlich mit Wirkung vom 18.3.2014 (dem Tag der Eingliederung der Krim

21. November 2013
Gratulation

Bergmann-Autor zum Chairman gewählt

Privatdozent Dr. Knut Benjamin Pißler, Ko-Autor des Länderberichts Volksrepublik China im Bergmann, ist am 20.9.2013 zum Chairman of the Board der European China Law Studies Association (ECLS) gewählt worden.
 

19. Juni 2013
Veranstaltung des MPI für ausländisches und internationales Privatrecht

Symposium "IPR in China und Europa"

Am 7. und 8.6. 2013 veranstaltete das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ein englischsprachiges Symposium über „IPR in China und Europa“.

15. Januar 2013
Volksrepublik China

Besuchszwang

In China ist Ende des Jahres ein Gesetz in Kraft getreten, das Kinder und Verwandte älterer Bürger dazu verpflichtet, diese „häufig“ zu besuchen. Dies soll ggf. auch gerichtlich durchsetzbar sein