Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

28. August 2019
Argentinien/Chaco, Entre Rios, Rio Negro

Familienverfahrensgesetze erlassen

In der argentinischen Provinz Chaco hat das Parlament am 3.12.2018 ein neues Verfahrensgesetzbuch der Kindheit, Jugend und Familie (Código Procesal de Niñez, Adolescencia y Familia, Gesetz 2950 M) verabschiedet.

26. Juni 2019
Kirgisistan

UN-Behindertenkonvention

Das UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für Kirgisistan am 15.6.2019 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2019 II 492

19. Dezember 2017
Argentinien

Recht, die Nachnamen zweier Mütter zu tragen

Nach einem Bericht der argentinischen Zeitung „La Capital“ hat das Tribunal de Familia Nr. 4 in Rosario Ende Oktober 2017 zum ersten Mal in Argentinien zwei Kindern, die aufgrund der

28. Juni 2017
Kirgisistan, Ghana

HAdoptÜ

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoption ist für Kirgisistan am 1.11.2016 und für Ghana am 1.1.2017 in Kraft

29. November 2016
Kirgisistan

Bekämpfung von Kinderehen

Nach einer amtlichen Presseinformation vom 18.11.2016 auf der Website des kirgisischen Präsidenten hat dieser das Gesetz über Änderungen einiger Gesetzgebungsakte der Kirgisischen Republik (Familiengesetzbuch der Kirgisischen Republik, Strafgesetzbuch der Kirgisischen

26. August 2016
Kirgisistan

Haager Adoptionsübereinkommen

Am 25.7.2016 hat Kirgisistan seine Beitrittsurkunde zum Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption eingereicht.

26. August 2015
Argentinien

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter