Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

23. April 2026
Deutschland/Aserbaidschan

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird im Verhältnis Deutschlands zu Aserbaidschan am 16.3.2026 in Kraft treten, nachdem Deutschland seinen Einspruch gegen den

29. Juli 2025
Aserbaidschan

Eheverbote erweitert

Am 1.7.2025 ist ein Änderungsgesetz zum Familiengesetzbuch in Kraft getreten, das die Eheverbote erweitert. 

27. Mai 2024
Türkei

Namensrechtliche Vorschrift aufgehoben

Mit Wirkung zum 16.2.2025 hat das türkische Verfassungsgericht im Urteil vom 22.2.2024 auf Vorlage der 5. Zivilkammer Küçükçekmece Art. 27 ZGB insoweit aufgehoben, als dort die Bekanntmachung der Namensänderung angeordnet ist. 

24. Oktober 2023
Türkei

ZGB-Vorschriften für nichtig erklärt

Mit Urteil vom 26.7.2023 (E: 2023/3, K: 2023/139)  hat das türkische Verfassungsgericht Art. 314 Abs. 4 ZGB auf Antrag des 12. Familiengerichts Istanbul für nichtig erklärt (Amtsblatt vom 19.10.2023).

26. Juli 2023
Aserbaidschan

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr 16 vom 2.10.2013 betreffend Gutachten des EGMR zur EMRK wird für Aserbaidschan am 1.11.2023 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.

25. Mai 2023
Türkei

Namensrechtsvorschrift verfassungswidrig

Am 22.2.2023 hat das türkische Verfassungsgericht auf Vorlage des 8. Familiengerichts Istanbul Art. 187 des türkischen ZGB für nichtig erklärt. Die Entscheidung (E. 2022/155, K. 2023/38) erging mit 8:6 Stimmen

29. März 2023
Aserbaidschan

Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Aserbaidschan am 28.2.2024 im Verhältnis zu denjenigen Staaten in Kraft treten, die

29. März 2023
Aserbaidschan

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Aserbaidschan am 1.9.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland