Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

16. September 2025
Litauen, Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Litauen hat am 27.1.2025 Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt von Bangladesch zum 30.3.2025 eingelegt

26. Februar 2025
Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Eine Reihe von Staaten hat gegen den Beitritt Bangladeschs zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens

25. Oktober 2024
Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Bangladesch am 30.3.2025 in Kraft treten, allerdings nicht im

27. August 2024
Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Bangladesch (als dessen 1. Haager Übereinkommen!) am 30.3.2025 in Kraft treten, allerdings nur im Verhältnis

27. Mai 2024
Türkei

Namensrechtliche Vorschrift aufgehoben

Mit Wirkung zum 16.2.2025 hat das türkische Verfassungsgericht im Urteil vom 22.2.2024 auf Vorlage der 5. Zivilkammer Küçükçekmece Art. 27 ZGB insoweit aufgehoben, als dort die Bekanntmachung der Namensänderung angeordnet ist. 

24. Oktober 2023
Türkei

ZGB-Vorschriften für nichtig erklärt

Mit Urteil vom 26.7.2023 (E: 2023/3, K: 2023/139)  hat das türkische Verfassungsgericht Art. 314 Abs. 4 ZGB auf Antrag des 12. Familiengerichts Istanbul für nichtig erklärt (Amtsblatt vom 19.10.2023).

25. Mai 2023
Türkei

Namensrechtsvorschrift verfassungswidrig

Am 22.2.2023 hat das türkische Verfassungsgericht auf Vorlage des 8. Familiengerichts Istanbul Art. 187 des türkischen ZGB für nichtig erklärt. Die Entscheidung (E. 2022/155, K. 2023/38) erging mit 8:6 Stimmen