Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

01. Juli 2026
Türkei

Online-Veranstaltung zum türkischen Namensrecht

Am 7.7.2026 um 16 Uhr hält Associate Professor Dr. Nurten İnce Akman (Marmara Universität) einen bei Anmeldung bis spätestens 6.7. auch online verfolgbaren Vortrag zum Thema »Der Familienname verheirateter Frauen

01. Juli 2026
Türkei

Unterhaltsrechtliche Norm verfassungswidrig

Mit einem Urteil vom 4.6.2026 hat der türkische Verfassungsgerichtshof Art. 175 des Zivilgesetzbuchs, der vorsieht, dass ein Ehegatte, der durch eine Scheidung bedürftig wird, und den kein höheres Verschulden trifft

16. September 2025
Litauen, Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Litauen hat am 27.1.2025 Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt von Bangladesch zum 30.3.2025 eingelegt

26. Februar 2025
Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Eine Reihe von Staaten hat gegen den Beitritt Bangladeschs zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens

25. Oktober 2024
Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Bangladesch am 30.3.2025 in Kraft treten, allerdings nicht im

27. August 2024
Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Bangladesch (als dessen 1. Haager Übereinkommen!) am 30.3.2025 in Kraft treten, allerdings nur im Verhältnis

27. Mai 2024
Türkei

Namensrechtliche Vorschrift aufgehoben

Mit Wirkung zum 16.2.2025 hat das türkische Verfassungsgericht im Urteil vom 22.2.2024 auf Vorlage der 5. Zivilkammer Küçükçekmece Art. 27 ZGB insoweit aufgehoben, als dort die Bekanntmachung der Namensänderung angeordnet ist.