Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

22. März 2024
Indien/Andhra Pradesh

Nur noch Geburtsurkunden als Geburtsnachweis

Auf Anweisung der indischen Zentralregierung hat die Regierung des indischen Unionsstaats Andhra Pradesh mit sofortiger Wirkung Geburtsurkunden als Geburtsnachweis für alle Personen, die nach dem 1.10.2023 geboren wurden, zur Pflicht

22. März 2024
Japan

Urteil zu gleichgeschlechtlichen Ehen

Am 14.3.2024 hat das Obergericht (High Court) von Sapporo den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Eheschließung für verfassungswidrig erklärt. 

22. März 2024
Sambia

Ehefähigkeitsalter neu festgelegt

Am 22.12.2023 wurde in Sambia ein Änderungsgesetz (Act Nr. 13 von 2023) zum Marriage Act erlassen, das das Ehefähigkeitsalter einheitlich auf 18 Jahre festsetzt. 

22. März 2024
Angola

HAdoptÜ

Das Haager Übk. v. 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für Angola am 1.7.2024 im Verhältnis zu den Staaten in

22. März 2024
São Tomé und Príncipe

Übk. über Rechtsstellung der Staatenlosen

Das UN-Übk. v. 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird nach seinem Art. 39 Abs. 2 für São Tomé und Príncipe am 14.4.2024 in Kraft treten.

Quelle: BGBl. 2024 II

22. März 2024
Abkommen des Europarats

Europarat

Im Bundesgesetzblatt sind mehrere amtliche Bekanntmachungen zum Europarat und mit diesem verbundenen Übereinkommen ergangen. 

22. März 2024
Paraguay

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen tritt am 13.4.2024 für Paraguay nach Annahme des Beitritts nach Maßgabe von Vorbehalten und Erklärungen auch

28. Februar 2024
Deutschland

Vorlageverfahren zur Rom III-VO

Mit Beschluss vom 20.12.2023 - XII ZB 117/23 hat der BGH dem EuGH folgende Fragen zur Auslegung des Begriffs »gewöhnlicher Aufenthalt« in der Rom III-VO vorgelegt: