Ländernachrichten

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Namensrechtliche Vorschrift aufgehoben

Mit Wirkung zum 16.2.2025 hat das türkische Verfassungsgericht im Urteil vom 22.2.2024 auf Vorlage der 5. Zivilkammer Küçükçekmece Art. 27 ZGB insoweit aufgehoben, als dort die Bekanntmachung der Namensänderung angeordnet ist. 

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Änderung bei Ehefähigkeitszeugnissen

Mit einer zum 1.1.2024 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist u. a. § 46 Abs. 1 lit. h des Gesetzes über die Matrikel, Vor- und Familiennamen vom 2.8.2000 gestrichen worden.

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Pilotprojekt für mobiles Zivilregistersystem

Die Philippine Statistics Authority (PSA) führt in der Stadt Candon (Provinz Ilocos Sur) ein Pilotprojekt für eine neue technische Aufsetzung des mobilen Zivilregistersystems („Mobile Civil Registry System“) durch.

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Adoptionsvorgabe rückwirkend anwendbar

Mit einem Urteil vom 16.2.2024 hat der High Court von Delhi entschieden, dass eine Regelung in den Adoption Rules von 2022, die vorsieht, dass Eltern, die bereits zwei oder mehr Kinder haben, nur Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf (special needs, etwa einer Behinderung) adoptieren dürfen, rückwirkend angewendet werden darf. 

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Neuorganisation des Registerwesens

Mit dem im April verabschiedeten URSB Amendment Act, 2024, wurde die Zuständigkeit für die Registrierung von Zivilehen vom Uganda Registration Services Bureau (URSB) auf die National Identification and Registration Authority (NIRA) verlagert. 

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Adoption für gleichgeschlechtliche Paare erleichtert

Nachdem im US-Bundesstaat Maine seit 2021 auch für Partner von gleichgeschlechtlichen Verbindungen eine Elternschaftsanerkennung möglich ist, wurde mit Gesetz LD 1906, das am 28.6.2023 durch die Gouverneurin unterzeichnet wurde, die sogenannte bestätigende Adoption (confirmatory adoption) eingeführt. 

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Unterhaltspflicht und Sozialhilfe

Mit Art. 23 des Gesetzes Nr. 2024-317 vom 8.4.2024 wurde Art. L-132-6 Code de l'action sociale et des familles geändert. Demnach sind im Rahmen eines Antrags auf Sozialhilfe (aide sociale) folgende Gruppen von Kindern und Enkeln nicht mehr verpflichtet, vorrangig Unterhalt zu leisten:

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