Das chilenische Verfassungsgericht hat mit einem Urteil vom 27.8.2026 (Rol 17.458-2026) einem Antrag auf Nichtanwendbarkeit wegen Verfassungswidrigkeit stattgegeben und erklärt, dass Art. 216, letzter Absatz des Zivilgesetzbuchs in einem vor dem Dritten Familiengericht von Santiago anhängigen Verfahren