Am 6.5.2024 hat die Staatsduma in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf Nr. 451178-8 zur Änderung des Föderalen Gesetzes 'Über das Vollstreckungsverfahren' verabschiedet.
Mit einer zum 1.1.2024 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist u. a. § 46 Abs. 1 lit. h des Gesetzes über die Matrikel, Vor- und Familiennamen vom 2.8.2000 gestrichen worden.
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Ruanda am 5.6.2024 in Kraft treten. Aufgrund eines Einspruchs Deutschlands nach Art. 12 Abs. 3 HApostilleÜ tritt das Übereinkommen jedoch nicht im Verhältnis zu Deutschland in Kraft.
Das HZÜ wird für El Salvador und die Dominikanische Republik am 1.10.2024 in Kraft treten, sofern die bisherigen Vertragsstaaten keinen Einspruch binnen sechs Monaten gegen die Beitritte am 21.3.2024 gemäß Art. 28 HZÜ einlegen.
Die Philippine Statistics Authority (PSA) führt in der Stadt Candon (Provinz Ilocos Sur) ein Pilotprojekt für eine neue technische Aufsetzung des mobilen Zivilregistersystems („Mobile Civil Registry System“) durch.
Mit dem im April verabschiedeten URSB Amendment Act, 2024, wurde die Zuständigkeit für die Registrierung von Zivilehen vom Uganda Registration Services Bureau (URSB) auf die National Identification and Registration Authority (NIRA) verlagert.
Das frankophone Familiengericht (tribunal de première instance francophone) in Brüssel reduziert von 2.4. bis 30.6.2024 die Anzahl seiner wöchentlichen Sitzungen von 42 auf 21.