In Frankreich hat das Justizministerium am 22.10.2014 ein Rundschreiben erlassen, das den Status von Kindern betrifft, die nach islamischem Recht (das eine Adoption i.e.S. verbietet) im Rahmen eines Kafala-Verhältnisses in Pflege genommen wurden.
Seit dem 1.10.2014 wird in 20 französischen Départements aufgrund von Art. 27 des Gesetzes vom 4.8.2014 über die wirkliche Gleichheit zwischen Frauen und Männern ein 18-monatiger Modellversuch zum garantierten Mindestunterhalt durchgeführt.
Der französische Kassationshof hat in zwei Stellungnahmen auf Antrag der Tribunaux de Grande Instance in Avignon und in Poitiers klargestellt, dass die Adoption eines durch künstliche Befruchtung empfangenen Kindes durch die Ehefrau der biologischen Mutter rechtmäßig ist.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.6.2014 zwei Urteile zum Verbot der Herstellung einer Kindschaftsbeziehung zwischen einem Vater und seinem biologischen, aufgrund einer Leihmutterschaft im Ausland geborenen Kind gefällt.
Das Tribunal de Grande Instance in Marseille hat am 11.6.2014 die Adoption eines im Ausland durch künstliche Befruchtung empfangenen Kindes durch ein lesbisches Paar autorisiert.
Im Urteil Milhau gegen Frankreich hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 10.7.2014 zu den Voraussetzungen einer Zwangsabtretung von Eigentum im Rahmen der nachehelichen Ausgleichsleistung (prestation compensatoire) geäußert.
Am 1.8.2014 tritt das Europäische Übereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt für 11 Staaten in Kraft, am 1.11.2014 für zwei weitere.
Der französische Kassationshof hat im Rahmen seines Jahresberichts (rapport annuel) für 2013 eine kostenlos zugängliche Studie über den ordre public im französischen Recht online gestellt.