Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

28. September 2026
Cabo Verde

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird nach seinem Art. 38 Abs. 5 für Cabo Verde im Verhältnis zu Deutschland am 1.11.2026 in Kraft treten.

26. August 2026
Mexiko/Michoacán

Elterliche Entfremdung als familiäre Gewalt eingestuft

Nach einer amtlichen Pressemitteilung des Kongresses des mexikanischen Bundesstaates Michoacán vom 1.7.2026 hat der Kongress Änderungen des Familiengesetzbuchs (Código Familiar) und des Strafgesetzbuchs (Código Penal) beschlossen

26. August 2026
Mexiko/Jalisco

Entscheidung zu postumer Vaterschaftsfeststellung

Der Oberste Gerichtshof Mexikos (Suprema Corte de Justicia de la Nación - SCJN) hat in seiner Sitzung vom 14.7.2026 die Zulässigkeit der Feststellung der Vaterschaft nach dem Tod des mutmaßlichen

27. Oktober 2022
Cabo Verde

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für die Kapverdische Republik (Cabo Verde) am 1.1.2023 in Kraft treten.

27. Oktober 2022
Cabo Verde

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird

26. Juni 2020
Senegal, Cabo Verde, Türkei, Mexiko

HAdoptÜ

Zum Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption erfolgten im Juni 2020 von zahlreichen Staaten aktuelle Angaben betreffend Behördenzuständigkeiten.

17. Dezember 2019
Mexiko

Sorgerechtsvorschrift verfassungswidrig

Die erste Kammer des Obersten Gerichtshofs Mexikos (Suprema Corte de Justicia de la Nación) hat im November 2019 Art. 282 B II Abs. 3 des Zivilgesetzbuchs der Ciudad de México