Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

25. April 2017
Salomonen

Änderungsgesetz zum Adoptionsrecht

Am 21.2.2017 hat das Parlament der Salomonen, eines östlich von Neuguinea gelegenen Inselstaats im Pazifik, ein Änderungsgesetz zum Adoptionsgesetz verabschiedet.

29. März 2017
Pakistan

HKÜ

Für Pakistan ist am 1.3.2017 das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung in Kraft getreten, hat aber mangels Annahme des Beitritts bislang (noch) keine Geltung im

29. März 2017
Jamaika

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Jamaika am 1.5.2017 in Kraft treten, hat aber mangels Annahme des Beitritts bislang (noch) keine Geltung im

29. März 2017
Frankreich

Probeweise Einführung obligatorischer Mediation

Art. 7 des Gesetzes 2016-1547 vom 18.11.2016 über die Modernisierung der Justiz sieht vor, bei ausgewählten Gerichten probeweise bis zum 31.12. des dritten auf die Gesetzesverkündung folgenden Jahres eine obligatorische Mediation zur

27. Februar 2017
Belgien

Beseitigung von Adoptionshindernissen

Die belgische Abgeordnetenkammer hat am 9.2.2017 fast einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuchs angenommen, dessen Ziel es ist, noch bestehende Hindernisse bei der Adoption durch eine gleichgeschlechtliche Partnerin zu beseitigen

24. Februar 2017
Kuba

KSÜ

Am 20.2.2017 hat Kuba seine Beitrittsurkunde zum KSÜ hinterlegt.
 

30. Januar 2017
Georgien

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für Georgien am 19.12.2016 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2016 II 1350

30. Januar 2017
Pakistan

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Pakistan am 1.3.2017 in Kraft treten, hat aber mangels Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4