Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. März 2026
Schweiz

Ermöglichung von Doppelnamen

Nach entsprechenden Schlussabstimmungen in Nationalrat und Ständerat am 20.3.2026 steht fest, dass es in der Schweiz für Eheleute künftig wieder möglich sein wird, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen.

27. Mai 2024
Türkei

Namensrechtliche Vorschrift aufgehoben

Mit Wirkung zum 16.2.2025 hat das türkische Verfassungsgericht im Urteil vom 22.2.2024 auf Vorlage der 5. Zivilkammer Küçükçekmece Art. 27 ZGB insoweit aufgehoben, als dort die Bekanntmachung der Namensänderung angeordnet ist. 

25. Mai 2023
Türkei

Namensrechtsvorschrift verfassungswidrig

Am 22.2.2023 hat das türkische Verfassungsgericht auf Vorlage des 8. Familiengerichts Istanbul Art. 187 des türkischen ZGB für nichtig erklärt. Die Entscheidung (E. 2022/155, K. 2023/38) erging mit 8:6 Stimmen

27. April 2022
Türkei

Keine Verwendung des Buchstaben "w" in Vornamen

Am 15.3.2022 hat das Verfassungsgericht die Beschwerde Nr. 2018/33702 abgewiesen. Diese richtete sich gegen eine Entscheidung des 8. Senats des Kassationshofs, mit der eine Behördenentscheidung zum Namensrecht bestätigt worden war

29. November 2021
Schweiz

Änderung tritt am 1.1. in Kraft

Die durch das Parlament am 18.12. 2020 verabschiedete Änderung des ZGB und die entsprechenden Änderungen der Zivilstandsverordnung sowie der zugehörigen Gebührenverordnung, die es betroffenen Personen ermöglichen, ihr eingetragenes Geschlecht und

16. Dezember 2014
Schweiz

Urteil zur Namensänderung von Scheidungskindern

Das Schweizerische Bundesgericht hat am 23.10.2014 entschieden, dass der Wunsch eines Scheidungskindes, den Nachnamen seiner Mutter zu tragen, ein achtenswerter Grund für eine Namensänderung i.S. Art. 30 ZGB sein kann.

20. Februar 2014
Türkei

Namensführungsregelung verfassungswidrig

Das türkische Verfassungsgericht hat einen Verfassungsverstoß darin gesehen, dass Art. 187 ZGB Ehefrauen die (isolierte) Führung des Mädchennamens nicht erlaubt und vorschreibt, dass sie entweder nur den Namen des Ehemannes