Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. Mai 2026
Polen

Verordnung zur Umschreibung im Ausland geschlossener Ehen

Am 22.5.2026 ist im polnischen Gesetzblatt (Dziennik Ustaw vom 22.5.2026, Poz. 667) eine Verordnung des Digitalministeriums zur Umschreibung im Ausland geschlossener Ehen veröffentlicht worden, die drei Monate nach ihrer Veröffentlichung

23. April 2026
Kuba

Neues Zivilregistergesetz veröffentlicht

Am 16.3.2026 ist in Kuba das neue, in der Nationalversammlung bereits am 18.7.2025 verabschiedete Zivilregistergesetz veröffentlicht worden (Gesetz Nr. 180/2025, Gaceta Oficial [Amtsblatt] Nr. 26 vom 16.3.2026).

27. August 2025
Kuba

Neues Zivilregistergesetz verabschiedet

Am 18.7.2025 hat die kubanische Nationalversammlung ein neues Zivilregistergesetz verabschiedet, das das bisherige Gesetz zu dieser Materie (Zivilstandsregistergesetz, Gesetz Nr. 51 von 1985) ersetzen soll. 

27. August 2020
Kuba

Ausstellung von Ehefähigkeitsbescheinigungen

Mit Resolución Nr. 218/2020 des Justizministeriums werden die Verfahrensvorgaben für die Beantragung einer Ehefähigkeitsbescheinigung durch im Land lebende Kubaner, die Ausländer heiraten wollen, neu gefasst.

26. Februar 2020
Polen

Gleichgeschlechtliche Elternschaft und ordre public

Anfang Dezember 2019 hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof Polens (Naczelny Sąd Administracyjny) entschieden (Urteil II OPS 1/19), dass eine ausländische Geburtsurkunde, die zwei Frauen als Eltern des Kindes ausweist, wegen Verstoßes

30. Oktober 2019
Polen

Gesetz über öffentliche Urkunden

Wesentliche Vorschriften des Gesetzes vom 22.11.2018 über öffentliche Urkunden (Ustawa o dokumentach publicznych, Dz.U. 2019 poz. 53) sind am 12.7.2019 in Kraft getreten.

25. März 2013
Estland, Griechenland, Lettland, Monaco, Polen

Europäisches Übereinkommen über Verfahren vor dem EGMR

Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist für Estland am 1.3.2012, Griechenland am 1.4.2005, Lettland am 1.9.2006, Monaco am