Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. Februar 2025
El Salvador

HÜUnt

Am 6.2.2025 ist El Salvador dem Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen beigetreten. 

25. September 2024
El Salvador

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird

25. April 2024
El Salvador. Dominikanische Republik

HZÜ

Das HZÜ wird für El Salvador und die Dominikanische Republik am 1.10.2024 in Kraft treten, sofern die bisherigen Vertragsstaaten keinen Einspruch binnen sechs Monaten gegen die Beitritte am 21.3.2024 gemäß

30. Januar 2023
El Salvador

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für El Salvador am 20.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland aber erst mit

26. Juli 2022
Pakistan, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1968 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Pakistan am 9.3.2023 und für Senegal am 23.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

27. April 2022
El Salvador

Haager Konferenz

Die Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ist nach ihrem Art. 2 Abs. 3 für El Salvador am 2.3.2022 in Kraft getreten.

29. März 2017
Pakistan

HKÜ

Für Pakistan ist am 1.3.2017 das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung in Kraft getreten, hat aber mangels Annahme des Beitritts bislang (noch) keine Geltung im

30. Januar 2017
Pakistan

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Pakistan am 1.3.2017 in Kraft treten, hat aber mangels Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4