Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

28. Februar 2024
Kanada

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Kanada am 11.1.2024 in Kraft getreten.

21. November 2023
Kanada, Kirgisistan

Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Kanada zunächst nur unter Erstreckung auf die Provinzen Manitoba und Ontario am

25. Mai 2023
Kanada

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Kanada am 11.1.2024 im Verhältnis zu denjenigen Staaten in Kraft treten, die bis zu diesem

20. Dezember 2022
Belgien

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK (SEV Nr. 214) wird für Belgien am 1.3.2023 in Kraft treten; Deutschland ist noch nicht Vertragsstaat.

27. Oktober 2022
Belgien, Deutschland, Schweiz

CIEC-Übereinkommen Nr. 34

Das Straßburger CIEC-Übereinkommen Nr. 34 vom 14.3.2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern ist am 1.7.2022 zwischen Belgien, Deutschland und der Schweiz in Kraft getreten.

21. Oktober 2020
Belgien

Haager Übereinkommen über Erwachsenenschutz

Das Haager Übereinkommen vom 13.1.2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen wird für Belgien am 1.1.2021 in Kraft treten, soweit die Vertragsstaaten nicht gemäß Art. 54 Abs. 3 ErwSÜ binnen

15. Dezember 2015
Andorra, Belgien, Dänemark, Irland, Monaco, Mongolei

Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.

27. Mai 2015
Belgien

Europäisches Adoptionsübereinkommen

Das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert) tritt für Belgien am 1.9.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 938; Vorbehalte und Erklärungen unter (SEV Nr. 202)