Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

28. Oktober 2025

KSÜ

Das KSÜ wird nach Art. 61 Abs. 2 lit. a für Argentinien am 1.1.2026 nach Maßgabe eines Vorbehalts nach Art. 60 Abs. 1 zu Art. 55 Abs. 1 lit. a

16. September 2025
Litauen, Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Litauen hat am 27.1.2025 Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt von Bangladesch zum 30.3.2025 eingelegt

26. Februar 2025
Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Eine Reihe von Staaten hat gegen den Beitritt Bangladeschs zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens

25. Oktober 2024
Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Bangladesch am 30.3.2025 in Kraft treten, allerdings nicht im

27. August 2024
Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Bangladesch (als dessen 1. Haager Übereinkommen!) am 30.3.2025 in Kraft treten, allerdings nur im Verhältnis

26. August 2015
Argentinien

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter