Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. November 2024
Paraguay

HUP

Das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht wird für Paraguay am 1.2.2025 in Kraft treten.

22. März 2024
Kolumbien

Hündin als Teil einer "Multi-Spezies-Familie"

Das Tribunal Superior in Bogotá hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Besuchsregelung bezüglich einer Hündin nach der Scheidung der Besitzer ging, entschieden, dass eine Zuständigkeit des Familiengerichts

22. März 2024
Paraguay

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen tritt am 13.4.2024 für Paraguay nach Annahme des Beitritts nach Maßgabe von Vorbehalten und Erklärungen auch

21. November 2023
Kolumbien

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz

Am 25.9.2023 ist das Gesetz 2332 (veröffentlicht im Diario Oficial Nr. 52529 vom 25.9.2023) über den Erwerb, Verlust und Wiedererwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit in Kraft getreten.

28. Juni 2023
Paraguay

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Paraguay am 1.1.2024 in Kraft treten.

28. Juni 2023
Paraguay

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Paraguay am 22.8.2023 in Kraft treten.

30. Januar 2023
Paraguay

Gesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht

Der paraguayische Staatspräsident hat das Gesetz Nr. 7052 von 12.1.2023 verkündet. Dieses enthält Ausführungsvorschriften zu den die Staatsangehörigkeit regelnden Bestimmungen der Verfassung, namentlich Art. 146, 147 und 149 Verf., und

27. April 2022
Deutschland, Paraguay

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist nach Rückzug des deutschen Einspruchs gem. Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ (vgl. BGBl. 2015 II 151)