Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

25. Februar 2026
Niederlande, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Königreich der Niederlande hat m.W.v. 28.1.2026 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt

27. Mai 2024
Türkei

Namensrechtliche Vorschrift aufgehoben

Mit Wirkung zum 16.2.2025 hat das türkische Verfassungsgericht im Urteil vom 22.2.2024 auf Vorlage der 5. Zivilkammer Küçükçekmece Art. 27 ZGB insoweit aufgehoben, als dort die Bekanntmachung der Namensänderung angeordnet ist. 

24. Oktober 2023
Türkei

ZGB-Vorschriften für nichtig erklärt

Mit Urteil vom 26.7.2023 (E: 2023/3, K: 2023/139)  hat das türkische Verfassungsgericht Art. 314 Abs. 4 ZGB auf Antrag des 12. Familiengerichts Istanbul für nichtig erklärt (Amtsblatt vom 19.10.2023).

25. Mai 2023
Türkei

Namensrechtsvorschrift verfassungswidrig

Am 22.2.2023 hat das türkische Verfassungsgericht auf Vorlage des 8. Familiengerichts Istanbul Art. 187 des türkischen ZGB für nichtig erklärt. Die Entscheidung (E. 2022/155, K. 2023/38) erging mit 8:6 Stimmen

29. März 2023
Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist für Senegal 23.3.2023 in Kraft getreten, nach Einspruch Deutschlands gemäß Art. 12 Ab.s 2 HApostilleÜ jedoch

26. Juli 2022
Pakistan, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1968 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Pakistan am 9.3.2023 und für Senegal am 23.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

27. April 2022
Türkei

Keine Verwendung des Buchstaben "w" in Vornamen

Am 15.3.2022 hat das Verfassungsgericht die Beschwerde Nr. 2018/33702 abgewiesen. Diese richtete sich gegen eine Entscheidung des 8. Senats des Kassationshofs, mit der eine Behördenentscheidung zum Namensrecht bestätigt worden war