Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. Juli 2023
Aserbaidschan

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr 16 vom 2.10.2013 betreffend Gutachten des EGMR zur EMRK wird für Aserbaidschan am 1.11.2023 in Kraft treten; Deutschland ist (noch) nicht Vertragsstaat.

29. März 2023
Aserbaidschan

Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Aserbaidschan am 28.2.2024 im Verhältnis zu denjenigen Staaten in Kraft treten, die

29. März 2023
Aserbaidschan

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Aserbaidschan am 1.9.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

26. Juli 2022
Pakistan, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1968 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Pakistan am 9.3.2023 und für Senegal am 23.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

25. November 2020
Pakistan/Punjab

Geburtsurkunde nur bei Impfnachweis

Die Gesundheitsministerin der pakistanischen Provinz Punjab hat im November 2020 angeordnet, dass Geburtsurkunden für Kinder nur ausgestellt werden dürfen, wenn für diese ein Impfnachweis vorgelegt wird.

28. März 2018
Pakistan/Punjab

Ehegesetz für Sikhs erlassen

In der pakistanischen Provinz Punjab hat die Provincial Assembly am 14.3.2018 einstimmig den Punjab Sikh Anand Karaj Marriage Act 2018, ein Ehegesetz für Sikhs, verabschiedet.

29. März 2017
Pakistan

HKÜ

Für Pakistan ist am 1.3.2017 das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung in Kraft getreten, hat aber mangels Annahme des Beitritts bislang (noch) keine Geltung im