Mit Entscheidung Nr. 1728 vom 24.1.2024 hat die Verfassungskammer (Sala Constitucional) des Obersten Gerichtshofs von Costa Rica die Regelung in Art. 49 des Zivilgesetzbuchs für verfassungswidrig erklärt, die vorsieht, dass der vom Vater herrührende Nachname zwingend vor dem von der Mutter herrührenden Nachnamen stehen muss.