Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

30. Januar 2023
Litauen

Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für Litauen am 3.1.2023 in Kraft getreten.

30. Januar 2023
Italien

Keine Überschreibung einer Kindschaft aufgrund Leihmutterschaft

Die Vereinigten Zivilsenate (Sezioni Unite Civili) des italienischen Kassationshofs haben mit einem am 30.12.2022 veröffentlichten Urteil (Sentenza n. 38162) die automatische Überschreibung einer kanadischen Geburtsurkunde ins italienische Zivilregister abgelehnt, die

30. Januar 2023
Dominikanische Republik

Neues Gesetz über Zivilstandsakte

Am 18.1.2023 hat der Präsident der Dominikanischen Republik ein neues Gesetz über die Zivilstandsakte (Gesetz Nr. 4-2023) verkündet.

30. Januar 2023
El Salvador

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für El Salvador am 20.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland aber erst mit

30. Januar 2023
Botsuana

Haager Adoptionsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption tritt für Botsuana im Verhältnis zu Deutschland am 1.3.2023 in Kraft.

30. Januar 2023
Saudi-Arabien

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10. 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden

von der Legalisation ist für Saudi-Arabien im Verhältnis zu Deutschland am 7.12.2022 in Kraft getreten.

20. Dezember 2022
Russische Föderation

Einschränkung des Zugangs zur Leihmutterschaft

Das Föderale Gesetz № 538-ФЗ über die Änderung einiger Gesetze der Russischen Föderation, das am 19.12.2022 durch Präsident Putin unterzeichnet wurde, ändert u. a. Art. 51 des Familiengesetzbuchs vom 29.12.1995.