Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

24. Juni 2014
Luxemburg

Erleichterte Anpassung deutscher Vornamen

Der luxemburgische Innenminister hat am 10.2.2014 ein amtliches Rundschreiben erlassen, das die vom Verfahren her vereinfachte Anpassung von deutsch klingenden Vornamen an französischsprachige Namensgepflogenheiten (francisation) betrifft.

26. Mai 2014
Mexiko/Sonora

Vornamensverbot abgeschafft

Der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Sonora hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem Art. 46 des Zivilregistergesetzes abgeschafft wird.

26. Mai 2014
Belgien

Neue Regeln für Weitergabe des Familiennamens

In Belgien wurde das Gesetz zur Modifizierung des Zivilgesetzbuchs im Hinblick auf die Gleichheit von Mann und Frau bei der Art der Weitergabe des Familiennamens an Kinder und Adoptierte verabschiedet.

23. Mai 2014
Saudi-Arabien

Liste verbotener Vornamen veröffentlicht

Nach Berichten verschiedener saudi-arabischer Zeitungen hat das saudi-arabische Innenministerium eine Liste veröffentlicht, die die bereits bestehende Liste verbotener Vornamen um 51 weitere Namen ergänzt.

25. April 2014
USA/Wisconsin

Wiederheirat anzeigepflichtig

Eine kürzlich in Wisconsin verabschiedete Gesetzesänderung zum Unterhaltsrecht (Act 209) sieht u.a. vor, dass der Unterhaltsberechtigte verpflichtet ist, eine Wiederheirat bei Gericht anzuzeigen.

25. April 2014
EU

Haager Übereinkommen über Unterhaltsansprüche

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird mit Wirkung zum 1.8.2014 für alle EU-Staaten außer Dänemark in Kraft treten.

20. Februar 2014
Türkei

Namensführungsregelung verfassungswidrig

Das türkische Verfassungsgericht hat einen Verfassungsverstoß darin gesehen, dass Art. 187 ZGB Ehefrauen die (isolierte) Führung des Mädchennamens nicht erlaubt und vorschreibt, dass sie entweder nur den Namen des Ehemannes