Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. September 2017
Andorra

Übereinkommen über Beweisaufnahme

Das Haager Übereinkommen vom 18.8.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen ist im Verhältnis Deutschlands zu Andorra am 25.6.2017 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2017 II 1247

27. September 2017
Indien/Himachal Pradesh, Odisha

Anand Marriage Act implementiert

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Delhi Sikh Gurdwara Management Committee, Majinder Singh Sirsa, haben die indischen Unionsstaaten Himachal Pradesh und Odisha den Anand Marriage (Amendment) Act 2012 implementiert.

27. September 2017
Südafrika

Änderung des Geschlechts ohne Auswirkung auf Ehe

Der Western Cape High Court in Kapstadt hat am 6.9.2017 entschieden, dass die Registereintragung eines Geschlechtswechsels bei in heterosexueller Ehe lebenden Personen ohne Auswirkungen für die Eheregistrierung möglich ist.
 

27. September 2017
Guatemala

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist für Guatemala am 18.9.2017 in Kraft getreten. Einsprüche nach Art. 12 Abs. 2 wurden nicht erhoben.
Quelle

29. August 2017
Tunesien

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Tunesien am 30.3.2018 im Verhältnis zu denjenigen Vertragsstaaten in Kraft treten, die dem Beitritt nicht innerhalb

29. August 2017
Tunesien

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen wird für Tunesien am 1.10.2017 in Kraft treten, sofern kein Vertragsstaat bis

29. August 2017
Tunesien

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Tunesien am 1.10.2017 in Kraft treten, aber mangels Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4 HKÜ