Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

25. Februar 2026
Niederlande, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Königreich der Niederlande hat m.W.v. 28.1.2026 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt

29. März 2023
Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist für Senegal 23.3.2023 in Kraft getreten, nach Einspruch Deutschlands gemäß Art. 12 Ab.s 2 HApostilleÜ jedoch

26. Juli 2022
Pakistan, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1968 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Pakistan am 9.3.2023 und für Senegal am 23.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

28. August 2019
Chile

Totgeborenenregister eingeführt

Am 13.8.2018 hat der Präsident Gesetz Nr. 21.171 unterzeichnet, das das Zivilregistergesetz (Gesetz Nr. 4.808) ändert und ein Nationales Totgeborenenregister einführt.

26. September 2018
Chile

Gesetz zur Geschlechtsidentität

In Chile wurde ein Gesetzentwurf zur Geschlechtsidentität (Ley de Identidad de Género) in beiden Parlamentskammern verabschiedet und im September 2018 durch den Staatspräsidenten unterzeichnet.

26. August 2016
Chile

Weigerung, Eheschließung vorzunehmen rechtswidrig

Der Oberste Gerichtshof Chiles, die Corte Suprema, hat am 3.8.2016 entschieden, dass die Weigerung der Zivilregisterbehörde, eine Eheschließung zwischen einem Chilenen und einer Frau aus der Dominikanischen Republik vorzunehmen, die

26. Januar 2016
Chile

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird am 30.8.2016 für Chile in Kraft treten.
Quellen: BGBl. 2016 II 1008, Vorbehalte und Erklärungen