Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. Juli 2022
Pakistan, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1968 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Pakistan am 9.3.2023 und für Senegal am 23.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

25. November 2020
Serbien

HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Serbien am 1.2.2021 in Kraft treten.

29. März 2017
Pakistan

HKÜ

Für Pakistan ist am 1.3.2017 das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung in Kraft getreten, hat aber mangels Annahme des Beitritts bislang (noch) keine Geltung im

30. Januar 2017
Pakistan

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Pakistan am 1.3.2017 in Kraft treten, hat aber mangels Annahme des Beitritts gemäß Art. 38 Abs. 4

29. November 2016
Dänemark/Grönland, Serbien, Türkei

Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von

26. April 2016
Norwegen, Serbien

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ)

26. Januar 2016
Serbien

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird